Norm
StPO §261 Abs1Rechtssatz
Gelangt das Bezirksgericht erst in der Hauptverhandlung zur Ansicht, dass die Tat ein Vergehen begründe, hat es ein Unzuständigkeitsurteil zu fällen (SSt 28/22).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0098835Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.01.2014