RS OGH 1973/4/6 1ABR20/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1973
beobachten
merken

Norm

ArbVG §144
ArbVG §145
ArbVG §148

Rechtssatz

Der Betriebsrat hat gegen den Arbeitgeber jedenfalls dann einen Freistellungsanspruch hinsichtlich der von ihm eingegangenen Honorarverbindlichkeiten gegenüber den von ihm bestellten Beisitzern, wenn anders qualifizierte Mitglieder der Einigungsstelle, denen der Betriebsrat Vertrauen entgegenbringen müßte, nicht zu gewinnen, waren und die Honorarzusage sich in einer vernünftigen Höhe bewegt. Veröff: AuR 1974,54 (zustimmend Lindner)

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104170

Dokumentnummer

JJR_19730406_AUSL000_001ABR00020_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten