RS OGH 1973/4/9 Bkd55/72, Bkd27/84, 25Ds3/20p

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Veröffentlicht am 09.04.1973
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Norm

DSt 1872 §2 E

Rechtssatz

In der Nichtzahlung der Kammerbeiträge kann dann, wenn der Beschuldigte ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, diese Beiträge zu bezahlen, kein Disziplinarvergehen erblickt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0054949

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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