Norm
DSt 1872 §2 ERechtssatz
In der Nichtzahlung der Kammerbeiträge kann dann, wenn der Beschuldigte ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, diese Beiträge zu bezahlen, kein Disziplinarvergehen erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0054949Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021