Norm
ABGB §7Rechtssatz
Die analoge Anwendung des § 378, 2. Halbsatz, HGB auch auf das einseitige Handelsgeschäft ist abzulehnen, da diese Sonderregelung vom Gesetzgeber nur für zweiseitige Handelsgeschäfte getroffen wurde und es nicht gerechtfertigt wäre, den Schutz des Verkäufers auch gegenüber geschäftlich unerfahrenen Personen iS dieser Sonderregelung auszudehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0008936Dokumentnummer
JJR_19730410_OGH0002_0030OB00048_7300000_001