Norm
ZPO §226 IIIARechtssatz
Auch eine Klage mit der nur ein Teil eines Anspruches geltend gemacht wird, hat die Tatsachen, auf welche sich der Anspruch gründet, im einzelnen kurz und vollständig anzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0037953Dokumentnummer
JJR_19730410_OGH0002_0080OB00007_7300000_002