RS OGH 1973/4/10 3Ob67/73, 3Ob581/76, 7Ob591/78, 7Ob512/79, 7Ob67/78, 1Ob551/79, 3Ob610/78, 3Ob569/7

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Veröffentlicht am 10.04.1973
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Norm

ABGB §1091 A1
ZPO §502 Abs1 HI2
ZPO §502 Abs1 HIII4

Rechtssatz

Bei der Unterscheidung zwischen Geschäftslokalmiete und Unternehmenspacht kommt es immer auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles an.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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