Norm
ABGB §163 H1Rechtssatz
Ob auf Grund der Blutuntersuchung die Vaterschaft mit einem bestimmten Grad wahrscheinlich ist und ob das Sachverständigengutachten hinlänglich verläßlich ist, ist eine Beweisfrage, weil es sich dabei um naturwissenschaftliche und nicht um rechtliche Probleme handelt. Rechtsfrage ist nur, ob eine konkret festgestellte Möglichkeit der Vaterschaft so gering ist, daß die Vermutung des § 163 ABGB widerlegt ist, und welchen wissenschaftlichen Wert verschiedene, bei Abstammungsgutachten verwendete Methoden allgemein haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048565Dokumentnummer
JJR_19730410_OGH0002_0040OB00520_7300000_002