Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Durch die nachfolgende Legalzession wird der ursprünglich einheitliche Schadenersatzanspruch in zwei Teile aufgespaltet, nämlich in den von der Legalzession nicht erfassten Teil (der zB Schmerzengeld, Sachschäden etc umfasst) und in jenen, der nach Wirksamkeit der Legalzession den Deckungsfonds für die kongruenten Leistungen der Klägerin an den Geschädigten bildet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0085002Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.01.2016