RS OGH 1973/4/10 3Ob68/73

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Veröffentlicht am 10.04.1973
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Norm

EO §382 Z8 IIIC

Rechtssatz

Die Gefahrenbescheinigung erfordert die Bescheinigung der Gefahr einer körperlichen und psychischen Beeinträchtigung des Antragstellers. Bei Streitigkeiten und Beschimpfungen hängt die Annahme einer derartigen Gefahr von deren Anlaß, Häufigkeit und Intensität ab.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 68/73
    Entscheidungstext OGH 10.04.1973 3 Ob 68/73
    MietSlg 25625

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0005380

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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