Norm
StPO §120Rechtssatz
Einwendungen, die sich bloß darauf stützen, daß der Sachverständige zu Ergebnissen gelangte, die für den Angeklagten ungünstig sind, sind nicht "erheblich" im Sinne des § 120 StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0098236Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014