RS OGH 1973/4/26 4Ob523/73, 7Ob131/07a, 7Ob267/09d

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Veröffentlicht am 26.04.1973
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Norm

ABGB §918 IVb2cc

Rechtssatz

Gewährte Nachfrist ist keinesfalls zu kurz, wenn der Schuldner die Erfüllung während des Laufes der gewährten Nachfrist nicht in Angriff genommen hat, und offensichtlich nicht in der Lage war, die Erfüllung in einer den Interessen des Gläubigers angemessenen Frist nachzuholen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0018452

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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