Norm
ABGB §146Rechtssatz
In der Weigerung des Vaters, einer Namensänderung seines Kindes auf den neuen Namen der wiederverehelichten Mutter zuzustimmen, liegt kein Mißbrauch der väterlichen Gewalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047998Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020