RS OGH 1973/5/3 10Os46/73, 13Os27/79, 11Os197/82 (11Os17/83), 11Os164/83, 11Os199/83, 11Os205/83, 11

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1973
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Norm

MRK Art10 Abs2 III1
PornG §10 Abs2
StGG Art13

Rechtssatz

Gesetzliche Beschränkungen des Rechtes auf freie Meinungsäußerung durch repressive Maßnahmen sind zulässig, präventive Maßnahmen als unter das verfassungsgesetzliche Verbot der Vorzensur fallende jedoch nicht. Aufhebung von § 10 Abs 2 des letztgenannten Gesetzes, weil die darin vorgesehenen Maßnahmen - entgegen der bisherigen verfassungsgerichtlichen Judikatur - nicht als repressiv anzusehen sind, sondern als verfassungswidrige Vorzensur.

VfGH vom 16.12.1972, G 31/71; Veröff: JBl 1972,529

Entscheidungstexte

  • 10 Os 46/73
    Entscheidungstext OGH 03.05.1973 10 Os 46/73
    nur: Gesetzliche Beschränkungen des Rechtes auf freie Meinungsäußerugn durch repressive Maßnahmen sind zulässig, präventive Maßnahmen als unter das verfassungsgesetzliche Verbot der Vorzensur fallende jedoch nicht. (T1) Beisatz: Organe der Staatsanwaltschaft und der Sicherheitsbehörden sind grundsätzlich nicht dazu berufen, im vorhinein verbindliche Erklärungen über die Tatbestandsmäßigkeit eines in der Zukunft liegenden Verhaltens abzugeben. (T2)
  • 13 Os 27/79
    Entscheidungstext OGH 24.04.1980 13 Os 27/79
    nur T1
  • 11 Os 197/82
    Entscheidungstext OGH 25.05.1983 11 Os 197/82
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Vorzensur unstatthaft, weshalb sich der Geschäftsführer eines "Sex-Shops" auf eine solche durch Zollbehörde oder Polizeibehörde nicht verlassen darf. (T3)
  • 11 Os 164/83
    Entscheidungstext OGH 25.01.1984 11 Os 164/83
    Vgl auch; Beis wie T3
  • 11 Os 199/83
    Entscheidungstext OGH 15.02.1984 11 Os 199/83
    Vgl auch; nur T1; Beis wie T3
  • 11 Os 205/83
    Entscheidungstext OGH 11.04.1984 11 Os 205/83
    Vgl; Beis wie T3
  • 11 Os 96/84
    Entscheidungstext OGH 11.12.1984 11 Os 96/84
    Vgl auch; nur T1; Beis wie T3
  • 13 Os 189/85
    Entscheidungstext OGH 11.12.1984 13 Os 189/85
    Vgl auch; nur T1; Beis wie T3
  • 10 Os 125/86
    Entscheidungstext OGH 21.10.1986 10 Os 125/86
    Vgl auch; Beisatz: Der Betreiber eines sogenannten "Sex-Shops" hat die angelieferte Ware - ungeachtet einer allfälligen Vorprüfung durch den Großhändler - grundsätzlich selbst einer Kontrolle zu unterziehen. (T4)
  • 13 Os 151/86
    Entscheidungstext OGH 13.11.1986 13 Os 151/86
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Der (de facto-) Geschäftsführer eines "Erotik Super-Markts" darf die ihm obliegende Informationspflicht und Prüfungspflicht nicht auf die Lieferfirma (oder auf die Zollbehörden) abwälzen. (T5)
  • 4 Ob 199/12m
    Entscheidungstext OGH 28.11.2012 4 Ob 199/12m
    nur T1; Beisatz: Der Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 (StGBl 1918/3) verbietet nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ? ebenso wie Art 13 Abs 2 StGG ? nur die Vorzensur (absolut), nicht aber repressive Maßnahmen, die gesetzlich vorgesehen werden können und ausschließlich an Art 13 Abs 1 StGG und (nun) Art 10 EMRK zu messen sind. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0075631

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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