Norm
KartG 1972 §81Rechtssatz
Für die Feststellung der Identität eines marktbeherrschenden Unternehmens ist der Name (die Firma) und der Sitz des Unternehmens sowie die in Betracht kommende Ware oder die zu erbringende Leistung ausschlaggebend. Die Kenntnis des Marktanteiles des marktbeherrschenden Unternehmens ist für die Feststellung seiner Identität nicht erforderlich. Weder bei einer Neuanmeldung noch bei einer nachfolgenden Änderung einer Eintragung noch bei einer Übertragung eines marktbeherrschenden Unternehmens aus dem seinerzeit bestandenen Register ist die Anführung des Marktanteiles vorgesehen, weil nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0064023Dokumentnummer
JJR_19730508_OGH0002_000OKT00009_7300000_004