Norm
KartG 1972 §94 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Finanzprokuratur ist legitimiert, in Wahrung öffentlicher Interessen die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Registereintragungen zu bekämpfen. Sie hat ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine unzutreffende Höhe des Marktanteiles eines marktbeherrschenden Unternehmens angeordnet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0064052Dokumentnummer
JJR_19730508_OGH0002_000OKT00009_7300000_005