Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Die Rechtsansicht, dass die Inventarisierung des Nachlasses vom behaupteten fremden Eigentum unabhängig ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig, sondern entspricht ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften, nämlich den §§ 97 Abs 1 und 104 Abs 1 AußStrG. Die Befugnis des Eigentümers nach § 354 ABGB, jeden anderen von der Sache auszuschließen, steht dem nicht entgegen. Es bedeutet keine offenbare Gesetzwidrigkeit, in den genannten Bestimmungen des AußStrG Einschränkungen des verfassungsmäßig gewährleisteten Eigentumsrechtes im Sinne des § 364 ABGB zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0099268Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011