Norm
AußStrG §97 A1Rechtssatz
Die Vermutung des Mitbesitzes an Fahrnissen in der gemeinsamen Wohnung kann für den maßgeblichen Zeitpunkt des Todes eines Lebensgefährten nicht dadurch widerlegt werden, daß der Überlebende nachher ein ausschließliches und uneingeschränktes Eingentumsrecht behauptet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0007801Dokumentnummer
JJR_19730509_OGH0002_0070OB00084_7300000_001