RS OGH 1973/5/9 7Ob84/73

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Veröffentlicht am 09.05.1973
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Norm

AußStrG §97 A1

Rechtssatz

Die Vermutung des Mitbesitzes an Fahrnissen in der gemeinsamen Wohnung kann für den maßgeblichen Zeitpunkt des Todes eines Lebensgefährten nicht dadurch widerlegt werden, daß der Überlebende nachher ein ausschließliches und uneingeschränktes Eingentumsrecht behauptet.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 84/73
    Entscheidungstext OGH 09.05.1973 7 Ob 84/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0007801

Dokumentnummer

JJR_19730509_OGH0002_0070OB00084_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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