RS OGH 1973/5/17 6Ob109/73

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Veröffentlicht am 17.05.1973
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Norm

StVO §2 Abs1 Z1
StVO §92 Abs1

Rechtssatz

Bei Staubstraßen besteht für den Lenker keine grundsätzliche Verpflichtung zur Reinigung der Räder von Baufahrzeugen, die von einer Baustelle, zB auf eine Kiestragkörperstraße, also eine nicht staubfreie Straße, einfahren. Bei Staubstraßen wird eine größere Verunreinigung in Kauf genommen als bei staubfreien Straßen, auf denen die Gefahr eines Schleuderns durch Ablagerungen feuchten Erdreiches verhindert werden soll.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 109/73
    Entscheidungstext OGH 17.05.1973 6 Ob 109/73
    Veröff: RZ 1973/207 S 217 = ZVR 1974/51 S 79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0073121

Dokumentnummer

JJR_19730517_OGH0002_0060OB00109_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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