Norm
EO §45 Abs3Rechtssatz
Für den Pfändungsschutz nach § 11 LPfG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten frei zu würdigen (Heller-Berger-Stix 2089). Das Vorliegen der für die Gewährung des Pfändungsschutzes vorausgesetzten Umstände hat der Antragsteller zu beweisen (§ 55 Abs 2 EO), allerdings nicht schon im Einschränkungsantrag, da vor der Entscheidung des Gerichtes eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat (§ 45 Abs 3 EO; Heller-Berger-Stix, 2069).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001642Dokumentnummer
JJR_19730522_OGH0002_0030OB00095_7300000_001