RS OGH 1973/5/22 3Ob95/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1973
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Norm

EO §45 Abs3
EO §55 Abs2
LPfG §11

Rechtssatz

Für den Pfändungsschutz nach § 11 LPfG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten frei zu würdigen (Heller-Berger-Stix 2089). Das Vorliegen der für die Gewährung des Pfändungsschutzes vorausgesetzten Umstände hat der Antragsteller zu beweisen (§ 55 Abs 2 EO), allerdings nicht schon im Einschränkungsantrag, da vor der Entscheidung des Gerichtes eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat (§ 45 Abs 3 EO; Heller-Berger-Stix, 2069).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 95/73
    Entscheidungstext OGH 22.05.1973 3 Ob 95/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001642

Dokumentnummer

JJR_19730522_OGH0002_0030OB00095_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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