RS OGH 1973/5/22 4Ob315/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1973
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Norm

PatG 1970 §147

Rechtssatz

Für ein Feilhalten ist das Vorhandensein der angebotenen Ware nicht erforderlich, jederzeit mögliche Herstellbarkeit und Lieferbarkeit genügt an sich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0071238

Dokumentnummer

JJR_19730522_OGH0002_0040OB00315_7300000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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