RS OGH 1973/5/22 3Ob89/73

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Veröffentlicht am 22.05.1973
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Norm

EO §334

Rechtssatz

Der Verwalter muß in einen vom Verpflichteten abgeschlossenen Pachtvertrag eintreten (Heller-Berger-Stix EO 4. Auflage 1002). Die Übergabe des Unternehmens an den Verwalter darf nur vorgenommen werden, so weit dies die Rechte des Pächters gestatten. Der Verwalter kann daher die Verwaltung des im Besitz eines Pächters befindlichen Unternehmens nur nach Maßgabe der Rechte des Verpflichteten vornehmen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 89/73
    Entscheidungstext OGH 22.05.1973 3 Ob 89/73
    EvBl 1973/282 S 578 = MietSlg 25599

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004400

Dokumentnummer

JJR_19730522_OGH0002_0030OB00089_7300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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