Norm
StGB §287Rechtssatz
Verbis "außer diesem Zustand" und "sonst" ist die Verfolgbarkeit des Grunddelikts ausschlaggebend; ist dieses wegen eines Rechtfertigungsgrunds, Schuldausschließungsgrund, Strafausschließungsgrund oder Strafaufhebungsgrund oder wegen eines Verfolgungshindernisses nicht verfolgbar, so kommt § 253 StG nicht zum Zug.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0095987Dokumentnummer
JJR_19730522_OGH0002_0120OS00062_7300000_001