RS OGH 1973/5/30 5Ob53/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1973
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Norm

ZPO §192 Abs2 B1
ZPO §503 Z2 C6

Rechtssatz

Wenn gegen die - hier implicite im Urteil erster Instanz enthaltene - Abweisung eines Unterbrechungsantrages ein Rechtsmittel nicht zulässig ist (und das ist hier gemäß § 192 Abs 2 ZPO der Fall), dann kann das Verfahren aus einem solchen Grunde niemals mangelhaft und die Unterlassung einer Unterbrechung demzufolge auch nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 53/73
    Entscheidungstext OGH 30.05.1973 5 Ob 53/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0037013

Dokumentnummer

JJR_19730530_OGH0002_0050OB00053_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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