Norm
EO §3 IVARechtssatz
Die Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO ist nur aus dem angeführten Grunde (§§ 7 Abs 2, 9 EO) berechtigt, nicht aber, wenn bei der Exekutionsbewilligung sonstige Grundsätze des § 7 EO verletzt wurden und aus diesem Grund Einwendungen nach § 36 EO erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000989Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011