Norm
EO §36 DRechtssatz
Wird der Exekutionsantrag infolge Rekurses abgwiesen, so ist das Rechtsschutzziel der Impugnationsklage erreicht. Ebenso fällt das Rechtsschutzinteresse durch die Beendigung der Exekution weg. Die Klage wird in diesen Fällen unzulässig, eine bereits anhängige Klage ist auf Kosten einzuschränken oder zurückzuziehen, sonst abzuweisen (Heller-Berger-Stix in Neumann-Lichtblau, KommzEO 4. Aufl, 438)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000947Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020