Norm
ABGB §863 GIIRechtssatz
Wird vom bisherigen Dienstgeber, der das Unternehmen an einen anderen überträgt, dem Angestellten für treue Dienste eine Belohnung unter der laienhaften Bezeichnung "Abfertigung" gegeben, so liegt in der Annahme dieses Betrages kein Verzicht auf die bereits erfolgte Anrechnung durch den neuen Dienstgeber der bisher beim alten Dienstgeber verbrachten Dienstzeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Berechnung, Bemessung, Einrechnung, Übernahme, Vordienstzeit, Unternehmensübertragung, Übertragung, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Vertragsübernahme, Dienstvertragsübernahme, Arbeitsvertragsübernahme, Zusammenrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Angestellte, Fortbestehen, Weiterbestehen, FortsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028434Dokumentnummer
JJR_19730605_OGH0002_0040OB00048_7300000_002