RS OGH 1973/6/5 4Ob48/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1973
beobachten
merken

Norm

ABGB §863 GII
ABGB §1152 E
AngG §23 IB
AngG §23 III

Rechtssatz

Wird vom bisherigen Dienstgeber, der das Unternehmen an einen anderen überträgt, dem Angestellten für treue Dienste eine Belohnung unter der laienhaften Bezeichnung "Abfertigung" gegeben, so liegt in der Annahme dieses Betrages kein Verzicht auf die bereits erfolgte Anrechnung durch den neuen Dienstgeber der bisher beim alten Dienstgeber verbrachten Dienstzeit.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 48/73
    Entscheidungstext OGH 05.06.1973 4 Ob 48/73
    Veröff: JBl 1974,385 = SozM IA/d,1075 = Arb 9213

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Berechnung, Bemessung, Einrechnung, Übernahme, Vordienstzeit, Unternehmensübertragung, Übertragung, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Vertragsübernahme, Dienstvertragsübernahme, Arbeitsvertragsübernahme, Zusammenrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Angestellte, Fortbestehen, Weiterbestehen, Fortsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028434

Dokumentnummer

JJR_19730605_OGH0002_0040OB00048_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten