Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Aufseher, wer mit seinem Vorgesetzten, der die Reiseroute auch ändern kann, Kundenbesuche durchführt, wenn er vom Betrieb den Auftrag hat, das firmeneigene Fahrzeug unter Mitbeförderung seines Vorgesetzten zu den in der Reiseroute vorgesehenen Kunden zu lenken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0085381Dokumentnummer
JJR_19730605_OGH0002_0040OB00046_7300000_002