Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Das wörtliche Angebot der Arbeitsleistung führt dann nicht zum Annahmeverzug des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungsbereit ist. Ist der Arbeitnehmer wegen eines ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechts nicht leistungsbereit, so muß das Angebot der Arbeitsleistung die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers mitumfassen.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104201Dokumentnummer
JJR_19730607_AUSL000_005AZR00563_7200000_002