Norm
ABGB §1304 BIIdRechtssatz
Verschuldensteilung 3 : 5 zu Lasten eines Radfahrers, der auf einer Vorrangstraße ohne Zeichengebung und ausreichende Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs bereits zehn Meter vor Kreuzungsmitte nach links abbiegt, wenn der ihn niederstoßende Personenkraftwagenlenker eine vor ihm fahrende und langsamer werdende Wagenkolonne überholend kein Warnsignal abgibt und verspätet bzw zu wenig durch Bremsen bzw Auslenken reagiert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0027242Dokumentnummer
JJR_19730607_OGH0002_0020OB00081_7300000_001