Norm
RAO §10Rechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt durch jahrelange Vertretung in verschiedenen Prozessen und Beratung in anderen Angelegenheiten zu einer Klienten in einem besonderen Vertrauensverhältnis steht und dann die Vertretung des Ehegatten der Klientin im Ehescheidungsverfahren und im Unterhaltsprozeß gegen diese übernimmt, so verletzt er die ihm seiner Klientin obliegende Treuepflicht und stellt dies den Tatbestand der Doppelvertretung im Sinne des § 10, 2.Fall RAO (uneigentliche oder unechte Doppelvertretung) dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0072385Dokumentnummer
JJR_19730618_OGH0002_000BKD00062_7200000_002