Norm
AngG §17 VRechtssatz
Lehnt der Dienstgeber den Vorschlag des Angestellten, dessen angemeldeter Urlaub wegen Personalmangel nicht konsumiert werden konnte, den Urlaub in Geld abzugelten, ab, ist es Sache des Dienstgebers, einen Urlaubstermin innerhalb des Urlaubsjahres vorzuschlagen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Urlaubsgesetz, Verbrauch, Ablöse, Erholungsurlaub, Gewährung, Abgeltung, Zeitpunkt, Termin, aufrechtes Dienstverhältnis, Konsumierung, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028212Dokumentnummer
JJR_19730619_OGH0002_0040OB00049_7300000_001