Norm
EKHG §11 B2Rechtssatz
Schadensteilung 1 : 3 zu Lasten dessen, der auf einen vor ihm in Kolonne fahrenden Personenkraftwagen auffährt, der vor Einbiegen in eine Vorrang genießende Straße kurz anhält, um sich davon zu überzeugen, daß der Verkehrsposten diese Fahrtrichtung noch freihält.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0058795Dokumentnummer
JJR_19730619_OGH0002_0080OB00082_7300000_001