RS OGH 1973/6/26 4Ob318/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1973
beobachten
merken

Norm

UWG §2 C2c

Rechtssatz

Reklamebildung eines Revolvers mit der darüber befindlichen Aufschrift "Auf andere ist kein Verlass" ist eine ernstzunehmende Tatsachenbehauptung, mit der eine Spitzenstellung in Anspruch genommen wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 318/73
    Entscheidungstext OGH 26.06.1973 4 Ob 318/73
    Veröff: ÖBl 1974,32

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078391

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten