Norm
UWG §2 C2cRechtssatz
Reklamebildung eines Revolvers mit der darüber befindlichen Aufschrift "Auf andere ist kein Verlass" ist eine ernstzunehmende Tatsachenbehauptung, mit der eine Spitzenstellung in Anspruch genommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078391Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2010