Norm
ABGB §879 CIIkRechtssatz
Ein Geschäft, wodurch das Erfordernis der behördlichen Genehmigung des Grunderwerbes durch einen Ausländer umgangen werden soll, ist unerlaubt und ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0038704Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021