Norm
ABGB §922Rechtssatz
Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung kommt es bei Einräumung einer Garantiefrist nicht darauf an, ob der Fehler schon im Zeitpunkt der Leistung vorhanden war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0018602Dokumentnummer
JJR_19730704_OGH0002_0010OB00108_7300000_003