Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Hat das voranfahrende Fahrzeug zu dem vor ihm fahrenden Autobus bei ungünstigen Verhältnissen nicht den erforderlichen Tiefenabstand eingehalten und ist es auf den notbremsenden Autobus aufgefahren, so ist eine Verschuldensteilung 1 : 2 zugunsten des nachkommenden, mit verkehrsgerechtem Sicherheitsabstand Fahrenden gemäß § 11 EKHG berechtigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0027167Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0080OB00119_7300000_001