Norm
GewO 1859 §82 litfRechtssatz
Daß der Dienstnehmer wiederholt auf die Verantwortung, die er bei der Arbeit zu tragen hatte, hingewiesen wurde, ersetzt nicht die für den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtvernachlässigung in der Regel erforderliche vorangegangene Verwarnung wegen bereits unterlaufener Pflichtverletzungen (Kuderna, Das Entlassungsrecht 72, Arb 7638).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0104131Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0040OB00056_7300000_003