Norm
ABGB §1152 F1Rechtssatz
Übernimmt die Muttergesellschaft eines Konzerns gegenüber einem Arbeitnehmer der von ihr beherrschten Tochtergesellschaft Versorgungspflichten und führt aus diesem Anlaß die Tochtergesellschaft den Versorgungsgedanken in das zwischen ihr und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis ein, so kann die Tochtergesellschaft gehalten sein, für die von der Muttergesellschaft versprochene Versorgung einzutreten, wenn die Muttergesellschaft später liquidiert wird.
Schlagworte
*D*, DienstnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104223Dokumentnummer
JJR_19730713_AUSL000_003AZR00385_7200000_001