Norm
DHG §2 Abs1Rechtssatz
Bei einem Gesamtschaden von vierhunderttausend Schilling sind dreißigtausend Schilling an Ersatz für einen Kranwagenfahrer (fünftausend bis fünftausendfünfhundert Schilling monatliches Einkommen, Sorgepflicht Frau, 3 Kinder) als vom Beklagten unangefochten hart genug.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0054738Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.05.2016