RS OGH 1973/9/5 5Ob128/73, 7b526/85, 4Ob150/10b, 8Ob19/12w, 1Ob106/13i, 2Ob196/13g, 6Ob240/19s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1973
beobachten
merken

Norm

ABGB §871 BIII

Rechtssatz

Es kann nicht zweifelhaft sein, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens - nicht etwa eines zur Ausschlachtung bestimmten Autowracks - ein verkehrstüchtiges Fahrzeug erwerben will, das also seine Absicht vorzüglich darauf gerichtet, und wenn diese Absicht dem Verkäufer etwa durch die Vereinbarung einer Probefahrt erkennbar sein muss -, auch als stillschweigend erklärt anzusehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016189

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten