Norm
ABGB §948Rechtssatz
Insbesondere bei einem Widerruf wegen Beleidigungen kommt alles auf die Umstände des einzelnen Falles an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0018895Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020