RS OGH 1973/9/6 6Ob152/73, 6Ob540/83, 3Ob46/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1973
beobachten
merken

Norm

ABGB §948

Rechtssatz

Insbesondere bei einem Widerruf wegen Beleidigungen kommt alles auf die Umstände des einzelnen Falles an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0018895

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten