Norm
RabG §1Rechtssatz
Ankündigung, die Investitionssteuer zu übernehmen, die Investitionssteuer des Kunden zu bezahlen, den Kunden von der Investitionssteuer zu befreien, ist dahin zu verstehen, daß dem Kunden, der nach dem Ankauf des Gerätes Investitionssteuer zu bezahlen hat, ein Preisnachlaß in der Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Investitionssteuer gewährt wird. Diese Ankündigung ist kein genereller Preisnachlaß, wonach auch bei Fehlen der Investitionssteuerpflicht nach dem § 29 Abs 1 UStG 1972 dem Käufer ein Preisnachlaß in der dem Investitionssteuerersatz entsprechenden Höhe gewährt werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0071931Dokumentnummer
JJR_19730911_OGH0002_0040OB00327_7300000_002