Norm
ZPO §272 Abs1 BRechtssatz
Kein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 272 Abs 1 und 2 ZPO, wenn der Einfluß der Weigerung einer Partei, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, auf die Herstellung eines bestimmten Beweises nach freier richterlicher Beweiswürdigung beurteilt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0040128Dokumentnummer
JJR_19730911_OGH0002_0080OB00124_7300000_001