Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Der Unterhaltsschaden des Witwers wegen Entziehung der Haushaltführung bemißt sich, wenn daneben gleichartige Ansprüche unterhaltsberechtigter Kinder bestehen, nur nach dem auf ihn entfallenden Anteil an der von der Ehefrau gesetzlich geschuldeten Haushaltsführung.
BGH vom 14.03.1972, VI ZR 160/70; Veröff: VersR 1972,743
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0031974Dokumentnummer
JJR_19730913_OGH0002_0020OB00102_7300000_003