Norm
ZPO §502 Da1Rechtssatz
Maßgeblich ist, ob das Berufungsgericht zum selben Ergebnis gekommen ist wie das Erstgericht. Bei der Beurteilung, ob ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes vorliegt, darf aber auch nicht streng am Wortlaut des Spruches gehaftet werden. Es muss vielmehr darauf geachtet werden, ob bereits das Gericht erster Instanz über den Gegenstand des Berufungsurteiles ein Urteil mit dem gleichen Ergebnis gefällt hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0042621Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2010