Norm
EO §389 IRechtssatz
Vorbringen zum Klagebegehren und diesbezügliche Beweisanträge des Antragsgegners sind nicht als Stellungnahme zum Antrag der gefährdeten Partei im Provisorialverfahren anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0005473Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013