Norm
ABGB §142 DaRechtssatz
Das Besuchsrecht ist ein Recht des Elternteiles. Wie weit er davon Gebrauch macht, bleibt ihm überlassen, und er kann nicht gewissermaßen Ersatz für nicht ausgeübte Rechte (hier Nachholung versäumter Besuchszeiten) begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047934Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2020