Norm
ZPO §488Rechtssatz
Kommt das Berufungsgericht zu denselben Feststellungen wie das Erstgericht, ist es nicht verpflichtet, sich mit allen Beweisergebnissen im einzelnen auseinanderzusetzen und die Aussagen der Parteien und der Zeugen sowie die Urkunden im einzelnen zu würdigen (Arb 7023, 8 Ob 293/71 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0042189Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.02.2022