RS OGH 1973/10/17 7Ob187/73, 1Ob121/17a

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Veröffentlicht am 17.10.1973
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Norm

ABGB §1497 II

Rechtssatz

Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis kann auch in einem Strafverfahren abgegeben werden. Geständnis des Beschuldigten im Strafverfahren vor Ausdehnung der Anklage auf jene Tat, deretwegen der Beschuldigte im Zivilverfahren auf Schadenersatz belangt wird, kein Anerkenntnis im Sinne des § 1497 ABGB.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 187/73
    Entscheidungstext OGH 17.10.1973 7 Ob 187/73
  • 1 Ob 121/17a
    Entscheidungstext OGH 21.03.2018 1 Ob 121/17a
    Vgl; nur: Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis kann auch in einem Strafverfahren abgegeben werden. (T1)
    Beisatz: Sofern dem Geständnis im Strafverfahren der objektive Erklärungswert einer Anerkennung eines Schadenersatzanspruchs beizumessen ist. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034568

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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