Norm
ABGB §1497 IIRechtssatz
Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis kann auch in einem Strafverfahren abgegeben werden. Geständnis des Beschuldigten im Strafverfahren vor Ausdehnung der Anklage auf jene Tat, deretwegen der Beschuldigte im Zivilverfahren auf Schadenersatz belangt wird, kein Anerkenntnis im Sinne des § 1497 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034568Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2018