Norm
EisbEG §30 Abs4Rechtssatz
Das Rechtsmittelverfahren bei Rekursen gegen einen Beschluß, mit dem ein anderer Rekurs zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig (keine Gegenäußerung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0058097Dokumentnummer
JJR_19731024_OGH0002_0050OB00136_7300000_004